Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (EB)


Hilfeangebot gem. §§ 31, 35a SGB VIII


  • Bearbeitung prekärer Lebenssituationen und Krisen von Kindern und Jugendlichen
  • junge Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu befähigen
  • Betreuungssetting wird für jeden jungen Menschen individuell gestaltet
  • die Familie und das soziale Umfeld der jungen Menschen werden einbezogen
  • in der Regel aktive Eltern- und Angehörigenarbeit sowie Kontakt mit Schulen und anderen Institutionen
  • Mobilisierung der Selbsthilfekräfte
  • lebensweltgerechte Lösungen und Aktivierung der eigenen Ressourcen
  • überschaubare und begrenzte Dauer der Erziehungsbeistandschaft
  • Finanzierung erfolgt über Fachleistungsstunden




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