Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Aufsuchende Familientherapie (AFT)


  • Hilfsangebot gem. §§27.3 oder 35a SGB VIII
  • intensive und therapeutische Bearbeitung störender/dysfunktionaler Beziehungsmuster in Familien mit Kindern, in denen pädagogische Interventionen offenbar unwirksam sind
  • zielt auf Strukturveränderungen ab, die über die Krisenbewältigung hinausgehen
  • Grundlagen für neue und gesunde Entwicklungsperspektiven für Kinder und Eltern werden geschaffen
  • Aktivierung der Ressourcen und eigenen Lösungskompetenzen der Familien
  • Einsatz von zwei systemischen Therapeut*innen (Co-Therapie)
  • findet in der Regel in der Familie statt
  • läuft meist über einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Finanzierung über Fachleistungsstunden




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