Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit (SGA)


  • Individualhilfeplan gem. § 36 KJHG für jede/n Teilnehmer*in
  • etwa 4-8 Kinder oder Jugendliche in der Gruppe
  • Schwerpunkt bilden gruppenpädagogische Techniken bzw. soziales Lernen in einer Gemeinschaft
  • Soziale Entwicklung fördern
  • Stärkung von sozialen Kompetenzen, Gruppenfähigkeit und des Selbstwertgefühls
  • Aktivierung der individuellen Fähigkeiten
  • festgelegte wöchentliche Gruppenstunden
  • Teilnahme unterliegt einer verbindlichen Verpflichtung
  • Finanzierung erfolgt über Fachleistungsstunden




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